Mag. Stefan Lami - Steuerberatung - Unternehmensberatung

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Partnerschaften - ein Erfolgsmodell?

Vorteile, Tücken, Formen und Lösungen

28.05.2007

Immer mehr Steuerberater fühlen sich in ihrer Rolle als Einzelkämpfer überfordert. Kein Wunder! Wer heute eine Einzelkanzlei führt, muss schon ein Alleskönner sein. In unserer schnelllebigen Zeit ist es bereits Herausforderung genug, in den fachlichen Bereichen immer am neuesten Stand zu sein. Doch für den Einzelkämpfer reicht das nicht! Er muss als Unternehmer auch noch Aufgaben wie Mitarbeiterführung, Kanzleimanagement, EDV, Marketing etc. bewältigen. „Wie soll ein Einzelner mit diesen Herausforderungen zurande kommen?“ ist eine oft gestellte Frage.

In einer Partnerschaft lassen sich die vielfältigen Aufgaben, die ein Kanzleiinhaber abdecken muss, leichter lösen. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum ein eindeutiger Trend von Einzelkanzleien zu Partnerschaften festzustellen ist.

I. Vorteile einer Partnerschaft

1. Spezialisierung auf Fachgebiete

Eine Partnerschaft ermöglicht unterschiedliche Spezialisierungen innerhalb einer Kanzlei. Die einzelnen Partner können sich auf ihre Fachgebiete spezialisieren und gemeinsam von diesem Wissen profitieren. Dadurch haben sie die Chance, ihre unterschiedlichen Fähigkeiten bestmöglich zur Geltung zu bringen und ihre Neigungen und Stärken auszubauen.

2. Aufgabenverteilung

Neben der Spezialisierung auf ein Fachgebiet eröffnet sich für die Partner die Chance, sich - entsprechend ihrem Talent - entweder auf die fachlichen Aufgaben oder auf die unternehmerischen Tätigkeiten (Kanzleimanagement, Führung, Akquisition, etc.) in der Kanzlei zu konzentrieren. Je nach den Stärken und Vorlieben der Partner ist der eine mehr Steuerexperte, der andere mehr Manager oder Verkäufer.

3. One-Stop-Shopping

Durch die Spezialisierung der einzelnen Partner wird Klienten ein breiteres Dienstleistungsangebot geboten und der häufige Wunsch nach mehr Spezialwissen und umfangreicheren Beratungsleistungen kann erfüllt werden. Das führt häufig zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Heterogene Spezialgebiete der verschiedenen Partner machen eine Partnerschaft attraktiver für ein weiteres Feld von Klienten.

4. Realisierung von Synergien

Die zunehmenden Kosten für Technologie, Marketing und die immer schwierigere Suche nach guten Mitarbeitern wird es Einzelkanzleien auf Dauer schwerer machen, im Wettbewerb zu bestehen.

All diesen Vorteilen stehen natürlich auch Gefahrenquellen gegenüber, denen viele Partnerschaften ausgesetzt sind.

II. Tücken bei Partnerschaften

Die Ursachen für Misserfolge bei der Bildung einer Partnerschaft liegen hauptsächlich in der Missachtung der „weichen Faktoren“:

1. Die „Chemie“ unter den Partnern stimmt nicht

Den richtigen Partner zu finden, ist eine der größten Herausforderungen, denn schließlich soll eine Partnerschaft nicht gleich nach wenigen Monaten wieder auseinandergehen. Was immer man von einem Partner erwartet: Letztlich zählt die Fähigkeit zur Partnerschaft und die menschliche Chemie zwischen den Partnern. Es muss sichergestellt werden, dass die menschliche Basis zwischen den Partnern stimmt und eine Übereinstimmung über die künftige Führung der Kanzlei besteht.  Dazu ist ein gemeinsames Verständnis über Führungsstil und Führungsgrundsätze unumgänglich.

2. Jeder Partner will über alles mitbestimmen

Es liegt auf der Hand, dass es für jahrzehntelange Einzelkämpfer, die es gewohnt waren, alle Entscheidungen alleine zu treffen, nicht einfach ist, plötzlich auf Teile „ihrer Macht“ zu verzichten. Folglich kommt es häufig zu diffusen Verantwortungsstrukturen. Für angenehme Bereiche sind auf einmal mehrere Partner zuständig, für schwierige Bereiche fühlt sich niemand verantwortlich.

Um einem Stillstand bei der Kanzleientwicklung entgegenzuwirken, empfehle ich eine klare Aufgaben- und Rollenverteilung und eine eindeutige Definition der Verantwortlichkeiten.

3. Unterschiedliche Veränderungsbereitschaft

Beachten Sie, dass die Veränderungsbereitschaft unter den Partnern oft völlig unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Daher sind ein ähnliches Geschäftsverständnis, konkrete Ziele und klare Spielregeln erstrebenswert.

Selbstverständlich sind ein bis ins Detail durchdachter Gesellschaftsvertrag und eine optimale Rechtsformgestaltung eine wesentliche Grundlage für eine Partnerschaft. Die oben genannten Gefahrenquellen verdeutlichen aber gleichzeitig, dass ein „guter“ Vertrag niemals alleiniger Garant für eine erfolgreiche Partnerschaft sein kann. Die Grundlage für eine Partnerschaft sollten immer die gemeinsamen Ziele und die gegenseitige Akzeptanz – und nicht der perfekte Gesellschaftsvertrag – sein. Nicht einzelne Vertragspunkte, sondern der Geist des Vertragswerkes ist entscheidend!

III. Unterschiedliche Formen von Partnerschaften

Die Möglichkeiten einer Partnerschaft sind vielfältig. Das zeigen die folgenden zwei „Extremformen“ einer Partnerschaft:

1. Die unechte Partnerschaft

Eine unechte Partnerschaft ist die reine Bürogemeinschaft bzw. die „Profit-Center-Partnerschaft“. In typischen Bürogemeinschaften kommt es zwar zu einer gemeinsamen Nutzung von Arbeitsmitteln, Räumlichkeiten, technischen Einrichtungen, Personal, etc., doch jeder Partner ist eigenständig tätig und erzielt seinen eigenen Umsatz. Die direkten Kosten werden von jedem Partner selbst getragen, die Gemeinkosten aufgeteilt. Sehr häufig entsteht daraus eine Ich-&-Du Partnerschaft.

Ein häufiges Problem bei diesem Modell ist, dass sich jeder Partner nur um sein „Profit Center“ kümmert. Kommt ein neuer Klient in eine solche Partnerschaft, wird häufig nicht die Frage nach Leerkapazitäten oder vorhandenem Know-how der Partner etc. gestellt. Jener Partner, der den ersten Kontakt mit diesem Klienten hat, erhält den neuen Auftrag und den damit verbundenen Umsatz. Viele geben einen Auftrag nicht einmal dann ab, wenn ein anderer Partner bessere Vorkenntnisse oder Fähigkeiten in dem gewünschten Bereich hat.

Diese Form der Partnerschaft ist vergleichbar mit einem Ehepaar, das „in die Jahre gekommen“ ist und nicht mehr zusammen - sondern vielmehr nebeneinanderher - lebt. Häufig spricht man dabei von einem „toleranten Verhältnis“. Jeder geht einzig und allein seinen eigenen Dingen nach. Es gibt kein Bestreben seitens der Partner, die anderen Partner zu größeren Leistungen zu motivieren. Es stört nicht, wenn die Motivation und Leistungsbereitschaft eines Partners nachlässt, genauso wenig muss ein Partner ein schlechtes Gewissen haben, wenn die anderen Partner bessere Leistungen erbringen als er selbst.

In einem solchen Umfeld ist es natürlich äußerst schwierig, eine gemeinsame Unternehmenskultur und Vision zu entwickeln und zu etablieren. Es ist kaum Potenzial für Innovationen und Raum für Neues gegeben, da niemand bereit ist, zu Lasten seines Gewinnanteils neue Wege zu gehen.

2. One-Firm-Konzept

Die ausgeprägteste Form einer Partnerschaft ist eine One-Firm-Gesellschaft. Hier wird die Kanzlei als Wirtschaftsunternehmen betrachtet. Die Bemessungsgrundlage für die Gewinnverteilung ist immer der Gesamtgewinn.

Dadurch stehen in den meisten Fällen eine gemeinsame Vision und das gemeinsame Wachsen an Herausforderungen im Mittelpunkt.
 

In One-Firm-Gesellschaften sitzen sowohl bei guten als auch bei schwachen Kanzleileistungen immer alle Partner im gleichen Boot. Erbringt ein Partner eine unterdurchschnittliche Leistung, so schädigt er damit den Gewinnanteil aller anderen Partner. Aus dem gleichen Grund fühlen sich überdurchschnittliche Performer in Partnerschaften häufig benachteiligt.

Es liegt auf der Hand, dass eine One-Firm-Gesellschaft niemals so tolerant wie eine Bürogemeinschaft sein kann bzw. sein sollte. Tatsache ist, dass Probleme in One-Firm-Gesellschaften trotzdem häufig verschleiert oder unter den Tisch gekehrt werden. In vielen Fällen werden Probleme aus lauter Toleranz gegenüber den anderen Partnern bzw. aus vornehmer Zurückhaltung ihnen gegenüber nicht angesprochen. Konsequenz: Stillstand bei der Kanzleientwicklung!

Andererseits – richtig gelebt  können One-Firm-Gesellschaften ein Inbegriff für „Spannung“ und „Innovation“ sein. Sie unterstützen eine Spezialisierung der Partner und bieten eine hervorragende Grundlage für Innovationen.

IV. Typische Knackpunkte in Partnerschaftsvereinbarungen

Zu den typischen Knackpunkten in Partnerschaftsvereinbarungen gibt es sehr viele unterschiedliche Ansichten und Meinungen. Stellt man diese einander gegenüber, würden alleine die Aspekte zum Thema „Gewinnverteilung“ Bücher füllen.

1. Gewinnverteilung

Naturgemäß spielt die Verteilung des Kuchens, also die Gewinnverteilung, in den Köpfen der Partner eine wesentliche Rolle. Die Schlüsselfrage lautet: „Wie sollen wir den Gewinn ‚gerecht’ verteilen?“

In klassischen Bürogemeinschaften werden die Umsätze der einzelnen Partner diesen direkt zugeordnet und lediglich die Gemeinkosten nach einem bestimmten Schlüssel (z.B. in Abhängigkeit zum Umsatz) aufgeteilt. In Profi- Center-Gesellschaften erfolgt die Gewinnverteilung überwiegend nach jenem Gewinn, den der einzelne Partner in seinem Profit Center erzielt hat.

Insbesondere bei kleineren Partnerschaften wird der Gesamtgewinn der Kanzlei entweder auf die Zahl der Köpfe oder nach unterschiedlichen Prozentsätzen verteilt.

2. Arbeitszeit und Urlaubsregelungen

Es ist erstaunlich, wie leidenschaftlich über Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen diskutiert werden kann. Beinahe so, als ob die Jahresarbeitszeit den entscheidenden Maßstab für den Beitrag zur Kanzlei darstellt. Teilweise hat die Jahresarbeitszeit der Partner sogar Einfluss auf die Gewinnverteilung.

Wichtige Fragen, die zu Beginn einer Partnerschaft geklärt werden müssen, sind:

  • Gibt es eine Arbeitszeitregelung?
  • Gibt es eine Urlaubsregelung?
  • Ab welchem Zeitraum hat eine Krankheit Auswirkungen auf den Gewinn?

Die Devise sollte aber immer lauten: „Work smarter, not harder!“

3. Aktivitäten außerhalb der Partnerschaft

Werden Aktivitäten außerhalb der Partnerschaft toleriert? Wenn ja, welche?

4. Bewertung der Kanzlei anlässlich des Ausscheidens eines Partners

a) Bewertung

In vielen Gesellschaftsverträgen finden sich beim Ausscheiden eines Partners aus der Kanzlei nur vage Bestimmungen für die Bewertung der Unternehmensanteile. Meist ist dies ein Verweis auf Fachgutachten betreffend Unternehmensbewertungen. Häufig wird in solchen Fällen erst zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Unternehmenswert durch ein Gutachten ermittelt.

Ich halte das für nachteilig, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle Positionen klar besetzt sind: Die Partner möchten einen möglichst niedrigen, die Erben einen möglichst hohen Unternehmenswert erzielen. Die Konfliktsituation ist vorprogrammiert.

b) Differenzierung: freiwilliges und „unfreiwilliges“ Ausscheiden

Häufig findet sich in Verträgen eine Differenzierung zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Ausscheiden. Um die Bindung zur Partnerschaft zu stärken, erhält ein freiwillig ausscheidender Partner häufig weniger Geld als ein Partner, der unfreiwillig (z.B. bei Tod oder Berufsunfähigkeit) ausscheidet.

5. Eintritt von Erben

In vielen Partnerschaften haben die Kinder als Erben ein automatisches Eintrittsrecht. Man will damit sicherstellen, dass die Kanzlei in Familienhand bleibt. Abgesehen davon, dass dies berufsrechtlich gesehen nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist, halte ich das aus ganz anderen Gründen für unzweckmäßig. Ein automatisches Eintrittsrecht für Kinder wird problematisch und leicht zum Verhängnis, wenn die Kinder des ausscheidenden Partners andere Einstellungen, Führungsphilosophien etc. als die verbleibenden Partner vertreten bzw. die Kinder von den verbleibenden Partnern nicht akzeptiert werden. Die verbleibenden Partner sollen die Chance haben, frei zu entscheiden, ob sie mit den Erben zusammenarbeiten wollen und können.

6. Altersgrenze

Irgendwann muss für jeden Schluss sein! Es ist schön, wenn man bis ins hohe Alter aktiv in der Partnerschaft tätig sein kann. Die nachrückenden Partner müssen allerdings die Chance haben, einen Partner, von dessen Leistung sie nicht mehr überzeugt sind, ehrenvoll verabschieden zu können.

V. Lösung von Schwierigkeiten bei bestehenden Partnerschaften

Natürlich kann in einer Partnerschaft – sowohl privat als auch beruflich – nicht immer alles harmonisch verlaufen. Probleme unter den Teppich zu kehren oder hinunterzuschlucken ist allerdings kein erfolgversprechendes Mittel, um Unbehagen oder Meinungsverschiedenheiten in einer Kanzlei zu lösen und eine Partnerschaft weiterzuentwickeln.

Sobald in einer Kanzlei Stillstand eintritt, Projekte nicht mehr wie vorgesehen durchgeführt werden und weniger erreicht wird, als man sich vorgenommen hat, liegt das mit großer Sicherheit an den Partnern. Oder anders ausgedrückt: „Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken.“ Kurz gesagt: Die Partnerschaft ist unbemerkt in eine Krise geschlittert. Es herrscht Stagnation und Frustration.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist ein moderierter Partnerschafts-Workshop gefragt. Dieser Partnerschafts-Workshop sollte sich in erster Linie mit den zwischenmenschlichen Aspekten der Partnerschaft, neuen Aufgabenverteilungen, einem neuen gemeinsamen Selbstverständnis etc. beschäftigen. Ein solcher Workshop kann manchmal hart und schmerzlich sein, da der Ausgang immer ungewiss ist. Oft ist er heilend, belebend und ein hervorragender Ausgangspunkt für einen „Neustart“ bzw. für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Kanzlei. Häufig wird dabei eine gute Grundlage gebildet, um die Kanzlei auf den „next level“ zu bringen.

Noch besser ist es natürlich, von vornherein regelmäßig (z.B. jährlich) einen Partnerschafts-Workshop abzuhalten, um gar nicht erst Sand in das Getriebe kommen zu lassen und die Partnerschaft auf ein sicheres Fundament zu stellen.

Mögliche Themen eines Partnerschafts-Workshops könnten sein:

1. Aufgaben- und Verantwortungsteilung in der Partnerschaft

  • Welche Rolle habe ich in der Partnerschaft?
  • Am meisten Freude an meiner derzeitigen Rolle macht mir …
  • Wie wohl fühlen Sie sich in der derzeitigen Rolle?
  • Wenn Sie einen Zauberstab hätten, was würden Sie an Ihrer derzeitigen Rolle ändern?
  • Was würde Ihnen helfen, Ihre derzeitige Arbeit noch besser auszuüben?
  • Das Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben empfinde ich…
    o.k.
    ich arbeite zu viel
    ich könnte zusätzliche herausfordernde Tätigkeiten übernehmen
  • Haben Sie das Gefühl, dass die Kanzlei Ihren bestmöglichen Beitrag bekommt?
  • Wenn nicht, welche Rolle / Aufgabe sollten Sie übernehmen?
  • Sind Sie derzeit entsprechend Ihrer Talente / Fähigkeiten / Vorlieben bestmöglich eingesetzt?
  • Wovon möchten Sie mehr / wovon weniger machen?
  • Welche Rolle streben Sie künftig in der Kanzlei an?
  • Was lässt Sie nachts nicht schlafen?
  • Was ist sonst noch relevant für Ihre persönliche Motivation, Ihr Engagement und Ihr Komm-mit-ment für die Kanzlei?
  • Wie sehr hängt die Kanzlei von Ihnen persönlich ab?
    überhaupt nicht
    einigermaßen
    völlig
  •  Wo soll Ihrer Meinung nach die Kanzlei in 5 Jahren stehen?

2. Gemeinsames Selbstverständnis

Doch genauso wichtig ist ein gemeinsames Selbstverständnis. Eine Partnerschaft kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Partner die gleichen zentralen Werte teilen und „an einem Strang ziehen“. Denn: „Total Quality Management ist wichtig, aber Total Management Quality ist zehnmal so wichtig.“

Partner versuchen das Gemeinsame wiederzufinden

  • Meine Interessen
  • Meine Leidenschaft
  • Meine Hoffnung
  • Meine Sehnsucht
  • Meine Begeisterung
  • Meine Überzeugung
  • Meine Kraft
  • Meine Nähe zum Team
  • Mein Zusammenhalt

„Gemeinsames Selbstverständnis beweist sich im täglichen Handeln.“

Stärken im Führungsteam

Fremdbild:
Was kannst du wirklich gut…
Dafür bewundere ich dich…

Eigenbild:
Das kann ich wirklich gut

  • Feedback dazu
  • Bei welchen Aufgaben sind die Stärken wesentlich?
  • Wo in der Kanzlei ist das einsetzbar?
  • Was ist der Nutzen für die Kanzlei?

Was erwarten die Führungskräfte gegenseitig voneinander?

  • Von Führungskraft A
  • Von Führungskraft B
  • Von allen Führungskräften

Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollte wer übernehmen?

Welche Führungsstrukturen wollen wir uns geben?

Mit diesen Fragestellungen kommen Sie ein schönes Stück weit bei der Verbesserung der Kanzlei-Partnerschaft.
Bitte schreiben Sie mir, wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema „Kanzlei-Partnerschaften“ haben oder individuelle Lösungswege suchen.

Lesen Sie dazu auch "Leistungskriterien für Partner" und "Wieso kommen Partner nicht zurecht?"

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