Mag. Stefan Lami - Steuerberatung - Unternehmensberatung

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Beraterrollen und deren Konsequenzen

Kommunikationssituationen in der Bilanzbesprechung

20.04.2005

Die Beratungsaufgaben des Steuerberaters haben sich in den letzten Jahrzehnten stark erweitert. Eine der Folgen daraus ist, dass sich der Steuerberater in verschiedenen Beraterrollen wiederfindet. Das Modell der Beraterrollen nach Edgar Schein zeigt das mögliche Spektrum:

Während einer Bilanzbesprechung kann der Steuerberater mit allen fünf Beraterrollen konfrontiert werden:

  • Hinsichtlich der Steuererklärung und des Jahresabschlusses ist der Steuerberater auf Grund des übertragenen Mandats Interessensvertreter; er muss die Interessen des Klienten beim Finanzamt durchsetzen.
  • Für einzelne Fachfragen (besonders im Steuerrecht) ist der Steuerberater Fachberater; es geht vor allem darum, den Sachverhalt richtig zu erkennen und dem Klienten – ohne dessen signifikante Mitwirkung – die passende Lösung vorzuschlagen.
  • Sollten während der Bilanzbesprechungen Themen auftauchen, die beispielsweise der Gesellschafter und Geschäftsführer erörtern und entscheiden möchten, sind, sofern diese keine Steuerfachfragen sind, die Fähigkeiten des Steuerberaters als Moderator gefragt.
  • Beratungsfelder wie die betriebswirtschaftliche Beratung bedürfen der Unterstützung der Maßnahmen im Unternehmen; daher ist die Rolle des Steuerberaters bei der Besprechung dieser Themen vor allem die eines Prozessberaters.
  • In vielen Fällen möchte der Klient „nur“ einen Gesprächspartner zum Reden haben, der mit ihm seine Gedanken durchgeht; der Steuerberater erfüllt in dieser Situation die Rolle eines Reflektors.

Die Übergänge zwischen den Rollen sind fließend, außerdem müssen die verschiedenen Rollen bisweilen innerhalb von Minuten gewechselt werden.

Kommunikationstechniken anpassen

Je nach Rolle des (Steuer-) Beraters in der Bilanzpräsentation müssen verschiedene Kommunikationstechniken eingesetzt werden:

  • Geht es um Fachfragen, werden mehrere konkrete geschlossene Fragen zur Sachverhaltsermittlung hilfreich sein. Der Klient erwartet sich daraufhin eindeutige Handlungsanweisungen.
  • Verlässt man allerdings den Fachbereich und behandelt beispielsweise Fragen der Unternehmensführung oder Optionen für die geplante Übergabe, sind offene Fragen notwendig. Nur durch offene Fragen wird der Klient veranlasst, seine Gefühle und Einstellungen darzulegen. Er kann die Gelegenheit ergreifen, seine Probleme, Bedenken und Wünsche zu äußern.
  • Für alle außerhalb des Fachbereichs liegenden Problemstellungen gibt es keine eindeutigen Lösungen. Der Klient selbst entscheidet über mögliche Lösungsschritte. Die Formulierung von Antworten für Fragen außerhalb des Fachbereichs sollte daher behutsam vorgenommen werden (z.B. durch Satzanfänge wie  „... denkbar wäre ...“, „... ich könnte mir vorstellen ...“ oder „... zu Ihrer Idee fällt mir ein ...“).

Der Steuerberater muss blitzschnell umschalten können. Versuchen Sie, sich immer bewusst zu machen, in welcher Beraterrolle Sie sich in der jeweiligen Situation befinden.

 

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